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Zahnimplantate: Prothetische Versorgung und Kosten

    Und wer soll das alles bezahlen?
    Wie halte ich das jetzt sauber?
    Krieg´ ich jetzt keine Karies mehr?
    Sieht man das?

Knopf im Mund - und weiter?

Nach erfolgter Implantation müssen die künstlichen Wurzeln mit dem Naturknochen verwachsen. Dies geschieht in der Regel problemlos und ohne Abstoßungsreaktionen. Gefahrenquelle für diesen wichtigen Prozess sind in erster Linie bakterielle Infektionen an der Kontaktstelle zwischen Implantat und Zahnfleisch, die zur so genannten Periimplantitis führen und den Halt des Implantats gefährden können. Ausgangspunkt dieser Entzündungen sind zumeist bereits vorhandene Erkrankungen anderer Zähne, bespielsweise Parodontitis, oder schlichtweg die Plaque genannten bakteriellen Zahnbeläge, die bei unzureichender Mundhygiene entstehen.
1. Phase 2. Phase 3. Phase 4. Phase

Erst wenn die Implantate starr mit dem Knochenapparat verwachsen sind und auch nach erfolgter Einheilung keine Entzündungen diagnostiziert werden, ist die Implantation erfolgreich abgeschlossen und die eigentliche prothetische Versorgung beginnt. Hier gibt es in Abhängigkeit von der Art der zu füllenden Lücke eine Vielzahl von Ersatzarten und -materialien. Ob Einzelkrone oder Brücke, die Spielarten sind vielfältig und müssen von Fall zu Fall auf die Situation und die Kassenlage der Patientin, des Patienten zugeschnitten werden. Eine ausführliche Material- und Formenkunde bietet der Workshop "Prothetik", der die Workshop-Reihe abschliessen wird.

Für Implantatpatientinnen und -patienten gibt es keine Altersgrenze, da Implantate grundsätzlich risikolos einsetzbar sind. Sie machen aber eine gute Pflege erforderlich. Daher ist eine gründliche Mundhygiene und die Teilnahme an der halbjährlichen Prophylaxebetreuung in der Zahnarztpraxis unerlässlich.

In der Bundesrepublik Deutschland führen etwa 6.000 der insgesamt 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte implantologische Behandlungen durch.

Es gilt mit Blick auf die Kosten implantologischer Behandlungen folgendes:
Die neuen Festzuschüsse decken mindestens 50 Prozent der vorher festgelegten, medizinisch notwendigen Versorgung für diesen konkreten Befund ab. Die andere Hälfte der Kosten zahlt weiterhin der Versicherte. Wünscht der Versicherte eine höherwertige Versorgung, beispielsweise ein Implantat statt einer Brücke, bekommt er den Festzuschuss trotzdem. Die über den Festzuschuss hinausgehenden Kosten zahlt der Versicherte.
Bei regelmäßiger Vorsorge gibt es einen Bonus von 20 oder 30 Prozent auf den Festzuschuss, wenn der Patient in den letzten fünf bzw. zehn Jahren mindestens einmal jährlich beim Zahnarzt war. In Härtefällen gewähren die Krankenkassen den doppelten Festzuschuss.

Ein Zahnimplantat kann von 750 € bis 2.500 € kosten, abhängig von der Ausgangssituation im Mund und eigenen Vorstellungen bzgl. der prothetischen Versorgung.

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