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SPD hält Gesundheitsreform für verfassungswidrigvom 26.07.2010 Berlin (ddp). Die Gesundheitsreform der schwarz-gelben Koalition verstößt nach Expertenansicht in einem zentralen Punkt gegen das Grundgesetz. Die Zeitung Die Welt (Samstagausgabe) berichtete vorab, der Frankfurter Jurist Ingwer Ebsen komme in einem Gutachten für die SPD zu dem Schluss dass der Sozialausgleich, den Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) für Geringverdiener plant, dem Gleichheitsgebot im Grundgesetz widerspricht. Mit dem Sozialausgleich soll bei Geringverdienern die Belastung durch die Zusatzbeiträge gemildert werden Bei der Berechnung des Sozialausgleichs würden laut Gutachten nur das Arbeitsentgelt und die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt, schrieb das Blatt. Andere beitragspflichtige Einkommen blieben außen vor. Das führe dazu, dass Kassenmitglieder, die tatsächlich ein höheres beitragspflichtiges Einkommen haben, unter Umständen leichter in den Genuss des Sozialausgleichs kommen als solche mit niedrigem Einkommen. Für diese Berechnungsart bestehe «ein hohes verfassungsrechtliches Risiko». SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles sagte der Zeitung, nun habe ein renommierter Staatsrechtler bestätigt, «dass Röslers Pläne nicht nur ungerecht, sondern verfassungswidrig sind». Tatsächlich gebe es gar keinen Sozialausgleich. «Das, was Herr Rösler als automatischen Sozialausgleich bezeichnet hat, verstößt gegen das Gleichheitsgebot und ist damit verfassungswidrig», sagte Nahles. Der Minister müsse nun darlegen, wie er diese Mängel beseitigen wolle, ohne sein Versprechen eines Sozialausgleichs zu brechen.
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