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TSP Mund- und Kieferchirurgie beim Fachzahnarzt für Oralchirurgie keine berufswidrige Werbung AZ: 13 A 3618/06

Ein Zahnarzt mit der Weiterbildung als Fachzahnarzt für Oralchirurgie wollte die Tätigkeitsschwerpunkte Mund- und Kieferchirurgie und Implantologie führen.

Mund- und Kieferchirurgie wurde ihm verwehrt, da es zu Verwechslungen mit dem MKG kommen könne.

Der Zahnarzt reichte Klage ein, das Verwaltungsgericht wies die Klage zurück, da dies nicht berufswidrig sei. Das OVG befand dies als rechtens.

Werbung beim Zahnarzt sei nur berufswidrig, wenn es anpreisend, irreführend, herabsetzend oder vergleichend sei. Die Abgrenzung zwischen erlaubt und nicht erlaubt richte sich nach Bedürfnissen der "durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers/Patienten und ist nicht auf die Auffassung des jeweiligen Berufsstandes abzustellen."[Zitat]

Lt. den Ausführungsbestimmungen der Berufsordnung sei die Qualifikation an besondere Kenntnisse und Erfahrungen und Tätigkeiten gebunden. Dies könne man in diesem Fall nicht in Abrede stellen.

Das sollte fürs erste reichen, es gibt einen Link!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.01.2009, Az.: 13 A 3618/06

OVG Nordrhein-Westfalen Urteil im Volltext

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Aktuelle Infos

Zahn-Online Rechtsfragen für den Zahnarzt

Professionelle Zahnreinigung bei Zahnimplantaten Gewährung durch GKV
[14.07.2010] Der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung hat dem Versicherten auch eine professionelle Reinigung der Implantate zu gewähren, wenn diese medizinisch notwendig ist... (LSG) Mainz, Urteil vom 27.05.2010, Az.: L 5 KR 39/09

Zahnarzthonorar auch für schlecht sitzende Prothese
[31.05.2010] Auch für eine schlecht sitzende Zahnprothese muss der Patient dem Zahnarzt das Honorar zahlen. Nach Auffassung des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt schuldet der Zahnarzt beim Anpassen der Prothesen keinen konkreten Erfolg... (OLG) Frankfurt, Urteil vom 22.04.2010, Az.: 22 U 153/08

Zahnärztekammer darf nicht Werbung mit Tätigkeitsschwerpunkt Laserbehandlung untersagen
[07.05.2010] Bei der Laserbehandlung handelt es sich um eine anerkannte Behandlungsmethode, die dem informierten Patient als solche bekannt ist und über die er sich aus zugänglichen Quellen leicht näher informieren kann, weil es sich um ein - auch in der Zahnheilkunde - etabliertes Verfahren handelt und ist damit nicht irreführend... VG Gelsenkirchen, Urteil vom 31.03.2010, Az. 7 K 3164/08

Widerruf der Approbation als Zahnarzt ist bei einer Steuerhinterziehung in erheblichem Umfang rechtmäßig
[28.04.2010] Das Verwaltungsgericht hat das Verhalten der Kläger als übersteigertes und schon als rücksichtslos zu bezeichnendes Gewinnstreben zu Lasten der Allgemeinheit und der Angestellten der Kläger gewertet und sich auf Grund dessen an einer positiven Prognose für die Kläger gehindert gesehen hat, ist zudem angesichts einer Steuerhinterziehung von mehr als 340.000 Euro in sechs Jahren und einer Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung von weit über 20.000 Euro durchaus berechtigt... Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil vom 31.03.2010, Az. 13 A 2837/09

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